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Ab 1. September ändert sich für viele Kundinnen eines: Gel- und Shellac-Behandlungen mit dem UV-Härter TPO sind in Kosmetikprodukten nicht mehr erlaubt. Das Verbot wirft Fragen auf — zu Gesundheit, zur Praxis im Nagelstudio und zu Alternativen, die Salonbetreiber und Verbraucherinnen nun kennen sollten.
Was genau das EU-Verbot regelt
Die EU hat den Photoinitiator Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid, kurz TPO, in Kosmetika untersagt. Das Verbot gilt ausdrücklich für Produkte, die zur Anwendung an Endkundinnen bestimmt sind oder in Salons genutzt werden.
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Rezepturen in Gefahr: BMG blockiert AMPreisV
- Gilt ab dem 1. September für alle Mitgliedstaaten.
- Trifft kosmetische Formulierungen, nicht industrielle Anwendungen.
- Die Schweiz folgt denselben Regeln.
Warum Behörden den Stoff als gefährlich einstufen
Wissenschaftliche Prüfungen in Tieren zeigten Hinweise auf schwere Effekte. Darauf basiert die Einstufung der EU.
Gesundheitsklassifikationen kurz erklärt
- CMR-Kategorie 1B: Verdacht auf Krebserzeugung.
- Mutagenität: Hinweise auf Erbgut-Veränderungen in Tierversuchen.
- Reproduktionstoxizität: Mögliche Schädigung der Fruchtbarkeit.
Diese Klassifizierung heißt nicht, dass gleich jeder Nutzerin akut Gefahr droht. Sie signalisiert jedoch genug Risiko, um präventiv zu handeln.
Was Kundinnen jetzt wissen sollten
Für private Anwenderinnen ändert sich wenig. Produkte mit TPO wurden in der Regel nicht an Endverbraucher verkauft.
- Fertige UV-Gel-Sets aus Drogerien enthalten normalerweise kein TPO.
- Wer Gel-Nägel im Salon macht, sollte beim Studio nachfragen.
- Bei Unsicherheit: Nach Herstellerangaben oder Sicherheitsdatenblatt fragen.
Wichtig: Ein bloßes Verbot in Kosmetika bedeutet nicht, dass TPO überall verboten ist.
Auswirkungen auf Nagelstudios und professionelle Anwender
Salonbesitzer müssen ihre Vorräte prüfen und gegebenenfalls entsorgen. Das Verbot betrifft nur kosmetische Anwendungen.
Praktische Schritte für Studios
- Bestände überprüfen und Herstellerinformationen einsehen.
- Produkte mit TPO sicher und vorschriftsgemäß entsorgen.
- Auf zugelassene, TPO-freie Alternativen umstellen.
Viele Hersteller bieten bereits Ersatzformulierungen an. Für den Geschäftsbetrieb ist das kein Ende, aber ein logistischer Aufwand.
Welche Alternativen es gibt und wie sie funktionieren
Die Branche reagiert: Es existieren Photoinitiatoren und Systeme, die ohne TPO auskommen.
- Andere photochemische Starterkomplexe, die unter UV oder LED härten.
- Formulierungen mit geänderten Harzen, die weniger aggressive Initiatoren brauchen.
- Produkte mit verbesserter Sicherheitskennzeichnung und Prüfberichten.
Wichtig ist, dass Salons bei einem Wechsel auf Wirksamkeit und Aushärtezeiten achten.
Tipps für Verbraucherinnen und Studiobetreiber
- Fragen Sie gezielt nach: “Enthält das Produkt TPO?”
- Bestehen Sie auf Sicherheitsdatenblättern bei neuen Produkten.
- Trainings für Mitarbeiter einplanen, wenn auf neue Systeme umgestellt wird.
- Reste sachgerecht entsorgen — nicht über normalen Hausmüll.
Transparenz hilft allen: Kundinnen fühlen sich sicherer, und Studios vermeiden Rechtsrisiken.












