Konsumcannabis, Medizinalcannabis: warum jetzt klare Trennung nötig

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In Berlin fordert der Bundesdrogenbeauftragte Prof. Dr. Hendrik Streeck klare Nachbesserungen bei der Cannabisregelung. Er plädiert dafür, den Freizeitkonsum legal zu belassen, zugleich aber deutlich strengere Kontrollen und Schutzmechanismen einzuführen. Die aktuelle Entwicklung bereitet ihm Sorge, vor allem wegen wachsender Graubereiche und steigender Verschreibungszahlen.

Was Streeck beim Freizeitkonsum will – klare Regeln statt Rückkehr ins Verbot

Streeck betont, dass Menschen, die Cannabis regelmäßig privat konsumieren, nicht wieder kriminalisiert werden sollen. Ziel sei, Konsumenten vom illegalen Markt zu holen. Gleichzeitig müsse die Politik Lücken schließen, die derzeit ausgenutzt werden.

  • Kein Rückfall in die Illegalität: Regelmäßig konsumierende Personen sollen sichere Zugänge erhalten.
  • Für die Politik bedeutet das: regulierte Abgabe statt Rückkehr zur Prohibition.
  • Gleichzeitig verlangt Streeck eine Reduktion von Mengen, die den Handel erleichtern.

Sozialer Tausch als Hintertür für den Schwarzmarkt

Ein zentrales Problem ist für Streeck der sogenannte Social Supply. Damit meint er die Weitergabe selbst angebauten Cannabis in Freundes- und Bekanntenkreisen. Diese Praktik bleibt illegal und fördere eine unsichtbare Schattenwirtschaft.

Er warnt davor, dass sich der Schwarzmarkt nur umbenenne, wenn private Abgaben zunehmen. Wächst die informelle Weitergabe, wächst auch der illegale Handel.

Warum das Risiko für die Kontrolle steigt

  • Keine Qualitätssicherung bei privat weitergegebenen Pflanzen.
  • Schwierigere Nachverfolgung von Lieferketten und Verkäufern.
  • Erhöhte Verfügbarkeit für Minderjährige.

Medizinalcannabis: starke Zunahme und das Problem Telemedizin

Seit der teilweisen Legalisierung haben sich die Verschreibungszahlen für Medizinalcannabis massiv erhöht. Streeck spricht von einem sprunghaften Anstieg der Importe.

Er kritisiert, dass manche Ärztinnen und Ärzte Telemedizin nutzen, um auf schnelle Weise Verschreibungen zu ermöglichen. Das dürfe nicht zur Hintertür für ein lukratives, aber unkontrolliertes Geschäft werden.

Konkrete Maßnahmen, die bereits geplant sind

  • Bundeskabinettsbeschluss: Versand von Medizinalcannabis soll untersagt werden.
  • Verschreibung nur nach persönlicher Untersuchung.
  • Vor Abgabe ist pharmazeutische Beratung in Apotheken vorgeschrieben.

Messbare Vorgaben statt Wildwest – Mengenbegrenzung und Prüfstandards

Streeck fordert, medizinische wie freizeitliche Nutzung klar zu trennen. Für Medikamente müsse gelten, was allgemein für Arzneimittel gilt: strenge Standards bei Indikation und Abgabe.

Er sieht die erlaubte Mitführmenge als zu hoch an und warnt davor, dass große erlaubte Mengen den Kleindealern das Geschäft erleichtern. Eine Reduktion der Höchstmengen könne den Schwarzmarkt einschränken.

Jugendschutz: Prävention und frühzeitige Hilfe statt Entsolidarisierung

Besonders wichtig ist Streeck der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Durch die Teillegalisierung sei ein Zugang zu Suchthilfen erschwert worden, den es früher automatisch gab.

Frühzeitige Beratung und eine niedrigschwellige Hilfekette sollen verhindern, dass Abhängigkeiten entstehen oder psychische Schäden fortschreiten.

  • Wiederherstellung von Zugangswegen zur Suchthilfe für Minderjährige.
  • Aufklärung und Prävention in Schulen und Jugendeinrichtungen.
  • Schnelle Intervention, bevor Abhängigkeit einsetzt.

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