Telepharmazie macht Botendienst effizient: schnelle Medikamente, telefonische Beratung

Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen

Berlin. Der vorliegende Entwurf zur Apothekenreform will die klassische Praxis beenden, in der approbiertes Personal nur per Video zugeschaltet wird. Stattdessen soll Telepharmazie verbindlich geregelt werden und als moderne Form der Beratung in Apotheken und beim Botendienst zum Einsatz kommen.

Telepharmazie: neue Begriffsbestimmung und Zweck

Der Gesetzesentwurf führt eine klare Definition von Telepharmazie ein. Demnach meint der Begriff die pharmazeutische Beratung per Echtzeit-Videoverbindung durch pharmazeutisch qualifiziertes Personal einer Apotheke oder einer Filiale desselben Verbundes. Ziel ist es, die Beratungskompetenz trotz räumlicher Trennung sicherzustellen.

Wichtig: Die Beratung soll fachlich fundiert und durch berechtigte Personen erfolgen.

Vorgeschriebene Qualitäts- und Schutzanforderungen

Das Papier nennt konkrete Anforderungen, um die Beratung vertrauenswürdig und datensicher zu gestalten. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Sichere, verschlüsselte Datenverbindung nach medizinischen Standards.
  • Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber anderen Kunden.
  • Beteiligung ausschließlich von befugtem pharmazeutischem Personal.

Die technischen Vorgaben orientieren sich an den Standards für Videosprechstunden der vertragsärztlichen Versorgung. Damit sollen die gleichen Sicherheits- und Qualitätskriterien auch in Apotheken gelten.

Datenschutz und externe Videodienste

Sinkende Hürden bei der Nutzung externer Anbieter werden ausgeschlossen. Inhalte der Beratung dürfen solchen Anbietern nicht zugänglich sein. Zugleich gelten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt.

Hinweis: Auch bei Einsatz fremder Videodienstleister müssen technische und rechtliche Anforderungen eingehalten werden.

Wie Telepharmazie in der Praxis greifen soll

Telepharmazie wird als zulässige Alternative zur persönlichen Beratung und zum Telefonkontakt aufgenommen. Das hat Folgen für verschiedene Abgabeformen:

  • Abholung aus Abgabefächern ist möglich, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat.
  • Der Botendienst darf liefern, wenn die Beratung persönlich, telefonisch oder per Video durchgeführt wurde.
  • Bei Videoberatung kann die Übergabe auch durch nicht-pharmazeutisches Personal erfolgen, wenn die Beratung unmittelbar vorher stattfand.

Diese Regeln sollen die digitale Versorgung stärken. Vor allem in Liefer- und Zustellkonzepten könnte Telepharmazie demnach an Bedeutung gewinnen.

Werbung, Neutralität und Bußgelder

Werbliche Einblendungen während einer Video-Beratung sind zukünftig untersagt. Das Gesetz sieht vor, die Unabhängigkeit der Beratung durch Sanktionen zu schützen.

  • Keine Werbung während der Sprechstunde.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder.
  • Maßnahme zielt auf neutrale, effektive Beratung und Arzneimittelsicherheit.

Offene Fragen und praktische Auswirkungen

Der Entwurf regelt viele technische und organisatorische Aspekte, lässt aber Vergütung und konkrete Anwendungsverbote offen. Unklar bleibt etwa, wie Telepharmazie im Alltag vergütet wird.

Für Betreiber und Verbünde entstehen neue Pflichten zur Datensicherheit und zur räumlichen Gestaltung der Videoberatung. Zugleich eröffnen sich Chancen, digitale Abgabeformen und Botendienste zu kombinieren.

Wichtig für Apotheken: Die Regelungen könnten bestehenden Lieferservices einen rechtssicheren Rahmen geben und die Nutzung digitaler Verfahren fördern.

Geben Sie Ihr Feedback

Seien Sie der Erste, der dieser Beitrag bewertet
oder hinterlassen Sie eine detaillierte Bewertung


Kommentar posten

Kommentar veröffentlichen