Mehrkosten bei Medikamenten: Kasse schiebt Schuld auf Apotheke

Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen

In München sorgte eine Medikamentenabgabe für Ärger: Eine Kundin sollte für ihr Schilddrüsenpräparat mehr bezahlen als erwartet. Die Auseinandersetzung zog sich bis zur Krankenkasse und förderte widersprüchliche Aussagen zutage.

Was in der Apotheke passiert ist

Eine Patientin brachte ein Rezept für L‑Thyroxin Winthrop 25 µg, 100 Stück in die St. Morus‑Apotheke. Die Inhaberin, Selin Welt, erklärte, die Abgabe koste neben der üblichen Zuzahlung von 5 Euro zusätzliche Mehrkosten.

Am Ende standen für die Patientin laut Apotheke 9,50 Euro auf dem Zettel. Das rief Verwunderung hervor und löste eine Nachfrage aus.

Wie Apotheke und Patientin reagierten

Die Apothekerin schlug vor, den verschriebenen Hersteller vom Arzt ändern zu lassen. Das könne die Mehrkosten vermeiden.

  • Die Patientin kontaktierte daraufhin die DAK.
  • Im Telefonat wurde ihr laut Apotheke mitgeteilt, die Höhe der Zuzahlung liege im Ermessen der Apotheke.
  • Daraufhin bat die Patientin die Praxis um ein neues Rezept mit einem anderen Hersteller.

Mit dem neuen Rezept erhielt sie später die andere Marke und musste nur noch die normale Zuzahlung entrichten.

Worauf der Streit um Zuzahlungen hinausläuft

Die Situation zeigt, wie schnell Unklarheiten über Hersteller und Kosten entstehen können. Apotheken, Ärzte und Krankenkassen haben dabei verschiedene Rollen.

Mögliche Ursachen für Mehrkosten

  • Verschriebener Hersteller statt Generikum.
  • Fehlender Rabattvertrag oder dessen Nichtberücksichtigung.
  • Fehler beim Ausstellen der Verordnung.

Was die DAK zur Ursache erklärte

Auf Nachfrage wies die DAK den Vorwurf zurück, es habe Absicht oder generelle Anweisung der Kasse gegeben. Ein Sprecher erklärte, dass bei bestimmten Präparaten die Apotheke das verordnete Produkt abgeben muss.

Der DAK‑Vertreter nannte Levothyroxin‑Tabletten als Beispiel. Diese Medikamente stünden auf einer Liste, die einen Austausch ausschließt. Daher treffe der verordnende Arzt die Auswahl, nicht die Apotheke.

Die Kasse entschuldigte sich, falls das Telefonat einen falschen Eindruck vermittelt habe.

Welche Rechte und Optionen Patienten haben

  • Bei Unklarheiten die Arztpraxis um Änderung des Herstellers bitten.
  • Die Krankenkasse um schriftliche Klärung bitten, wenn telefonische Auskünfte widersprüchlich sind.
  • Apothekerinnen und Apotheker auf Austauschregeln hinweisen lassen.

Bemerkungen der Apothekerin

Selin Welt zeigte sich verärgert über die Schilderung aus dem DAK‑Gespräch. Sie betonte, dass sie nicht eigenmächtig Mehrkosten festsetzt.

Für sie ist besonders ärgerlich, dass es sich um ein Schilddrüsenpräparat handelt, das nicht ohne Weiteres getauscht werden darf. „Die Apotheke ist schuld, Punkt“ wurde ihr gegenüber gesagt, so Welt.

Geben Sie Ihr Feedback

Seien Sie der Erste, der dieser Beitrag bewertet
oder hinterlassen Sie eine detaillierte Bewertung


Kommentar posten

Kommentar veröffentlichen