9,50 Euro gefordert: Länder verlangen Streichung der Vertretung

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Der Gesundheitsausschuss der Länder hat in seiner jüngsten Beratung zahlreiche Forderungen zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) formuliert. Die Empfehlungen sorgen für Unruhe in Berlin, weil sie zentrale Punkte des Regierungsentwurfs infrage stellen. Vor allem das Apothekenpackungsfixum, die Rolle von PTA und ein möglicher neuer Zuschlag stehen im Mittelpunkt.

Bundesrat fordert: Apothekenpackungsfixum auf 9,50 Euro

Die Länder erinnern an den Koalitionsvertrag und verlangen die Umsetzung der zugesagten Erhöhung. Der Ausschuss kritisiert, dass der Entwurf das Fixum nicht anhebt.

  • Aus Sicht der Länder ist die Erhöhung auf 9,50 Euro eine vertragliche Zusage.
  • Die Bundesregierung soll die Arzneimittelpreisverordnung entsprechend anpassen.
  • Die Forderung zielt darauf ab, die festen Betriebskosten der Apotheken besser zu decken.

Warum die Argumente der GKV nicht überzeugen

Die Länder halten die Finanzargumente der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für nicht stichhaltig. Sie verweisen darauf, dass die Finanzlage bereits bei Vertragsabschluss bekannt war.

Dem Ausschuss zufolge ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Koalitionsvertrag nun aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden soll. Die Länder sehen die Entscheidung als Bruch des Versprechens.

Kostensteigerungen belasten Apotheken

Der Ausschuss macht auf mehrere Kostentreiber aufmerksam. Dazu zählen Lohnsteigerungen, Energiepreise und allgemeine Inflation.

  • Der Mindestlohn hat Personalkosten erhöht.
  • Energiekosten sind deutlich gestiegen.
  • Zwischen 2013 und 2024 sollen die Gesamtbetriebskosten um mehr als 60 Prozent zugenommen haben.

Diese Faktoren drücken die Ertragslage der Apotheken. Viele Betriebe könnten sich dauerhaft nicht mehr tragen.

Umsatzwachstum heißt nicht gleich höhere Honorare

Obwohl der Umsatz öffentlicher Apotheken seit 2004 deutlich gestiegen ist, weist der Ausschuss auf eine strukturelle Besonderheit hin.

Das Apothekenhonorar ist packungsbezogen. Steigende Gesamtausgaben der GKV führten nicht automatisch zu besseren Erträgen für Apotheken.

Die Abgabezahl von Packungen stieg zwar, doch dies habe nicht im gleichen Maße die Profitabilität erhöht.

Finanzielle Auswirkungen der Fixumserhöhung: 0,26 Prozent

Die Länder haben eine Hochrechnung erstellt. Eine Anhebung von 8,35 Euro auf 9,50 Euro entspricht rund 14 Prozent.

Das würde die Ausgaben der GKV nach ihrer Kalkulation um circa 863 Millionen Euro erhöhen. Bezogen auf geschätzte Gesamtausgaben von 327 Milliarden Euro entspricht das etwa 0,26 Prozent.

Die Länder argumentieren, dass diese Mehrausgabe gerechtfertigt sei, um eine angemessene Vergütung und faire Löhne zu ermöglichen.

Vorschlag: Grundkostenzuschlag prüfen

Unabhängig von der Fixumserhöhung regen die Länder die Prüfung eines zusätzlichen Zuschlags an. Ziel ist eine stärkere Stabilisierung kleinerer Apotheken.

Ein möglicher Modellansatz:

  1. Ein Fonds ähnlich dem Nacht- und Notdienstfonds.
  2. Ein erhöhter Zuschlag für die ersten 20.000 Rx-Abgaben pro Vor-Ort-Apotheke und Jahr.
  3. Besondere Entlastung für Standorte mit geringer Abgabemenge.

Der Zuschlag würde Apotheken mit niedrigerem Volumen überproportional fördern. Die Preisgleichheit verschreibungspflichtiger Arzneimittel bliebe gewahrt.

Klare Ablehnung: PTA-Vertretung nicht erwünscht

Der Ausschuss lehnt die geplante befristete Leitung durch PTA ab. Viele Länder sehen darin Risiken für Qualität und Versorgungssicherheit.

  • Die Regelung sei inhaltlich unspezifisch und zu komplex.
  • Behörden müssten zahlreiche Einzelgenehmigungen prüfen.
  • Es bestehe die Gefahr zusätzlicher Verwaltungsbelastung auf Länderebene.

Der Ausschuss betont, dass die Leitung einer Apotheke eine akademische Qualifikation voraussetzt. Dies sei wichtig für die Versorgung in Krisenzeiten.

Argumente gegen die Vertretungsregel im Detail

Die Länder warnen, dass die Maßnahme keine strukturelle Lösung des Fachkräftemangels sei. Stattdessen könnte sie negative Folgen haben.

  • Die Ausbildung von PTA ersetzt nicht das Hochschulstudium der Apotheker.
  • Der Stellenwert der inhabergeführten Apotheke wird berührt.
  • Es drohe eine Verwässerung des heilberuflichen Anspruchs der Apotheke.

Der Ausschuss sieht ein Risiko für die Arzneimittelsicherheit und die pharmazeutische Beratung, sollte die Präsenz approbierten Personals abnehmen.

Folgen für Nachwuchs und Struktur der Apotheken

Die Länder beobachten eine alternde Inhaberstruktur. Junge Menschen zögern, Apotheken zu übernehmen oder neu zu gründen.

Gleichzeitig werde die Attraktivität des Berufs durch unsichere Rahmenbedingungen geschwächt. Der Ausschuss fordert deshalb Maßnahmen, die eine flächendeckende Versorgung sichern.

  • Faire Vergütung soll den Fachkräftemangel mindern.
  • Stabile Erlöse könnten Gründungen und Nachfolgen erleichtern.
  • Räumliche Versorgung, besonders in ländlichen Regionen, steht auf dem Spiel.

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