AstraZeneca-Schaden: Klägerin erzielt Teilerfolg

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Eine Frau aus Mainz erhält vor dem Bundesgerichtshof einen wichtigen Teilerfolg im Streit mit dem Impfstoffhersteller AstraZeneca. Der BGH sieht Spielraum dafür, dass das Pharmaunternehmen umfangreiche Informationen über den Impfstoff offenlegen muss. Damit rückt die Frage, ob die Corona-Impfung für ihren Hörverlust verantwortlich ist, in eine neue juristische Prüfung.

Entscheidung des BGH: Niedrigere Hürden für Auskunft

Der Sechste Zivilsenat in Karlsruhe hat das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufgehoben. Das Gericht bemängelte, dass die Vorinstanz den Auskunftsanspruch zu streng beurteilt hatte. Nach Auffassung des BGH reicht es, wenn die These plausibel erscheint, dass das Arzneimittel den Schaden verursacht haben könnte.

Der Richterliche Maßstab verlangt demnach keine absolute Gewissheit. Auch bei überwiegenden Gegenargumenten kann ein Auskunftsanspruch bestehen, wenn eine Verknüpfung zwischen Impfung und Gesundheitsschaden glaubhaft gemacht wird.

Der konkrete Fall: Vaxzevria, Hörverlust und Vorwürfe

Im März 2021 wurde die Klägerin mit dem Impfstoff Vaxzevria gegen SARS-CoV-2 geimpft. Kurz darauf klagte die Zahnärztin über Hörminderungen auf einem Ohr. Sie macht die Impfung dafür verantwortlich und verlangt von AstraZeneca Auskünfte und Schadenersatz.

Was die Vorinstanzen entschieden

  • Das Landgericht und das OLG hatten bislang die Klage abgewiesen.
  • Das OLG betonte das positive Nutzen-Risiko-Profil des Impfstoffs, wie von der EMA bewertet.
  • Die Gerichte sahen bisher keine hinreichende Kausalität zwischen Impfung und Hörschaden.

Welche Auskünfte verlangt werden können

Der BGH stellt klar, dass der Anspruch nicht auf individuelle Befunde beschränkt ist. Gefordert werden können unter anderem:

  • Informationen zu bekannten Nebenwirkungen von Vaxzevria
  • Daten zu möglichen Wirkmechanismen, die Hörschäden erklären könnten
  • Interne Studien oder Sicherheitsberichte des Herstellers

Durch die Auskunft könnten der Klägerin neue Anknüpfungspunkte für ihre Schadenersatzforderung entstehen. Der BGH ließ daher die Schadensersatzfrage zunächst offen und verwies das Verfahren zurück.

Rechtsfolgen und Bedeutung für künftige Fälle

Die Entscheidung kann Signalwirkung entfalten. Kläger erhalten leichter Zugang zu Herstellerinformationen. Hersteller sehen sich potenziell stärkeren Nachweispflichten gegenüber.

  • Gerichte müssen künftig eine geringere Beweisschwelle für Auskunftsansprüche anlegen.
  • Die Prüfung von Schadenersatz bleibt dagegen weiter inhaltlich offen.
  • Hersteller könnten gezwungen werden, interne Daten zur Risikobewertung preiszugeben.

Reaktionen und nächste Schritte im Verfahren

Die Sache wurde an das OLG Koblenz zurückverwiesen. Dort wird nun neu verhandelt werden. Die Klägerin hofft, durch die zugesprochenen Auskünfte ihre Schadenersatzansprüche untermauern zu können.

AstraZeneca hat in den Vorinstanzen auf die Zulassungsbewertung der Europäischen Arzneimittelagentur verwiesen. Die weitere Prozessführung wird zeigen, welche Informationen tatsächlich offengelegt werden müssen.

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