Rezepturen in Gefahr: BMG blockiert AMPreisV

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Das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts hat für viele Apotheken eine spürbare Erleichterung gebracht. Doch der überarbeitete Regierungsentwurf zur Apothekenreform enthält weiterhin Fallstricke. Apothekenbetreiber warnen vor unerwünschten Rückwirkungen bei Abrechnung, Preisbildung und Arbeitsvergütung.

BSG-Entscheid: Rückschritt abgewendet, aber nicht alle Fragen geklärt

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Entwurf zur Apothekenreform Teile zurückgenommen, die Apotheken hart getroffen hätten. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts wird nun wieder die kleinste erforderliche Packung als Grundlage für die Preisberechnung von Rezepturen genannt. Viele Apotheker sehen hierin einen klare Entlastung.

Gleichzeitig bleiben Unsicherheiten. Die Gesetzesnovelle greift nicht alle Punkte auf, die das Urteil und die Praxis berühren. Einige Regelungen im Entwurf könnten Apotheken künftig in eine schlechtere Verhandlungsposition drängen.

Worauf der Entwurf für das ApoVWG abzielt

Im Begründungstext zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz heißt es, feste Preisvereinbarungen sollten Verwaltungsaufwand reduzieren. Verbindliche Preise sollen angeblich den Aufwand bei Einzelnachweisen senken und die Abrechnung vereinfachen.

  • Transparenz vs. Flexibilität: Das BMG betont eine einheitliche Abrechnungspraxis.
  • Weniger Dokumentation: Vereinbarte Preise sollen Nachweise über Einkaufspreise minimieren.
  • Gleichzeitig zwingt der Entwurf zu Preisverhandlungen zwischen Apotheken und Kassen.

Die problematische Fortgeltungsklausel

Im Entwurf finden sich Formulierungen, die eine bisherige Regelung weiterhin wirken lassen sollen. Die Klausel besagt, dass bestehende Vereinbarungen bis zum Inkrafttreten neuer Absprachen fortgelten.

Warum das heikel ist

Apotheker warnen, diese Fortgeltung könne wie ein Dauerübertrag alter Regeln wirken. Jan Harbecke bezeichnete diese Regelung als „Akt zur Selbstschädigung“, weil sie die Verhandlungsposition der Apotheken schwächt.

  • Eine Kündigung früherer Anlagen würde ihre Wirkung verlieren.
  • Die Rückkehr zu vorherigen Regelungen wie der AMPreisV wäre erschwert.
  • Gesetzliche Verankerung bestimmter Anhänge im SGB V erhöht die Rechtssicherheit für Kassen.

Hilfstaxe: Rückfall oder Modernisierung?

Der Regierungsentwurf enthält Elemente, die an die frühere Hilfstaxe erinnern. Insbesondere soll bei Stoffen die Abrechnung anteilig nach der eingesetzten Menge möglich sein.

Das Ministerium argumentiert, viele Stoffe würden in kleinen Mengen wiederholt verwendet. Eine anteilige Berechnung erscheine daher sachgerecht. Kritiker sehen hierin jedoch einen Rückfall in eine weniger vorteilhafte Systematik für Apotheken.

Unveränderte Arbeitspreise: Ein strukturelles Problem

Ein ärgerlicher Punkt für Apotheken bleibt: Die Arbeitspreise für Rezepturen wurden im ApoVWG nicht angepasst. Damit fehlt eine wirtschaftliche Grundlage für zeit- und aufwandsintensive Herstellungsprozesse.

Apothekermonieren, die Arbeitspreise seien seit Jahren unverändert. Sie seien nicht dynamisiert und stünden nicht zur Verhandlung. Das macht die Rezepturherstellung zunehmend unwirtschaftlich.

Praxisbeispiel und Zahlen

Die Produktion einer Salbe nimmt in der Praxis inklusive Dokumentation und Qualitätskontrolle etwa eine Stunde in Anspruch. Der aktuell angesetzte Arbeitspreis liegt bei rund 6 Euro für Salben bis 200 g.

  • Materialkosten, Hygieneanforderungen und Bürokratie kommen hinzu.
  • Bei geringer Entlohnung lohnt sich die Herstellung oft nicht mehr.
  • Das Ergebnis: Apotheker sehen die Versorgung von Individualrezepturen gefährdet.

Konkrete Folgen für Apotheken und Patienten

Die Kombination aus anteiliger Abrechnung, Fortgeltungsklausel und stagnierenden Arbeitspreisen droht, die wirtschaftliche Basis vieler Apotheken zu belasten. Das wirkt sich nicht nur auf Unternehmen, sondern auch auf die Versorgungsqualität aus.

  • Weniger rentable Rezepturen könnten seltener angeboten werden.
  • Regional geschlossene Apotheken gefährden die Patientenversorgung.
  • Verhandlungen mit Krankenkassen gewinnen an Bedeutung und können zu Verzögerungen führen.

Forderungen aus der Branche

Apothekerverbände und Praxisinhaber fordern vor allem zwei Dinge:

  1. Anpassung und Dynamisierung der Arbeitspreise für Rezepturen.
  2. Vermeidung von Regelungen, die eine Rückkehr zur Hilfstaxe oder unvorteilhafte Fortgeltung befördern.

Gleichzeitig wird mehr Rechtssicherheit verlangt, damit regionale Apotheken Planungssicherheit erhalten. Die Gespräche zwischen Verbänden, Kassen und dem BMG werden damit an Bedeutung gewinnen.

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