Apotheken impfen: was sich jetzt ändert

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Das neue Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) schafft ernsthaftes Potenzial, das Impfnetz in Deutschland zu stärken. Apotheken sollen durch erweitertes Angebot leichter zugängliche Impfmöglichkeiten bieten. Das Ziel: die Impfquoten erhöhen und Routineimpfungen dezentral verfügbar machen.

Was genau bringt das ApoVWG für Apotheken?

Mit dem Gesetz dürfen geschulte Apothekenmitarbeiter künftig deutlich mehr Impfstoffe anwenden. Bisher waren Influenza und Covid-19 der Kern. Nun öffnet sich das Angebot für eine Reihe weiterer Totimpfstoffe.

  • Erweiterte Indikationen: Viele Standard- und Auffrischimpfungen sind nun erlaubt.
  • Breitere Erreichbarkeit: Das dichte Apothekennetz soll als niederschwellige Impfstruktur dienen.
  • Freiwilliges Angebot: Jede Apotheke entscheidet selbst, ob sie impfen möchte.

Welche Impfstoffe können Apotheker jetzt verabreichen?

Die Liste umfasst vor allem Totimpfstoffe. Lebendimpfstoffe bleiben Ärzten vorbehalten.

  • Standard- und Auffrischimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio.
  • Indikationsimpfungen wie Pneumokokken, Meningokokken, Hepatitis B und Gürtelrose.
  • Reiseimpfungen: Bestimmte Totimpfstoffe für Reisen, z. B. Tollwut oder japanische Enzephalitis.
  • Ausnahme: Lebendimpfstoffe (Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber) bleiben Arztleistung.

Wichtig: Die neue Regel gilt ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren. Für Kinder ändert sich nichts. Bei Corona bleibt die Sonderregel ab 12 Jahren bestehen.

Wer im Apothekenteam darf impfen?

Das Gesetz erweitert nicht nur das Impfangebot, sondern auch die impfberechtigten Berufsgruppen.

  • Pharmazeutisch ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker: Hauptverantwortliche für Aufklärung und Dokumentation.
  • PTA sowie PhiP und pharmazeutische Ingenieure: Nach spezieller Schulung dürfen sie unter Aufsicht impfen.
  • Die Anamnese, Einwilligung und endgültige Verantwortung verbleiben bei den Apothekerinnen und Apothekern.

Sicherheitsvorgaben und räumliche Anforderungen

Sicherheit bleibt oberstes Gebot. Apotheken müssen bestimmte Standards erfüllen, um impfen zu dürfen.

  • Erweiterte Schulungen: Frühere Trainings für Grippe und Corona sind nicht ausreichend.
  • Geeigneter Impfraum: Ein ruhiger, abgeschlossener Raum ist Pflicht.
  • Notfall-Management: Team und Ausstattung müssen für Anaphylaxie und andere Notfälle geeignet sein.

Bei Patientinnen mit schweren Vorerkrankungen oder Schwangerschaft trifft der Apotheker die individuelle Entscheidung. Bei hohem Risiko wird an eine Arztpraxis verwiesen.

Organisation, Abrechnung und digitale Prozesse

Das ApoVWG bringt Änderungen für Abrechnung und Dokumentation mit sich. Viele Abläufe orientieren sich an den etablierten Corona- und Grippeprozessen.

  • Chargendokumentation: Der DataMatrix-Code des Impfstoffs wird an der Kasse gescannt.
  • Die gescannte Chargennummer wird automatisch in Abrechnung und Patientendaten eingepflegt.
  • Die Vergütung für Impfleistungen wird vertraglich geregelt. So entstehen planbare Erlöse.

Außerdem erlaubt das Gesetz vereinfacht venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen für diagnostische Zwecke. Das kann die Servicepalette der Apotheken erweitern.

Dokumentation, Impfausweis und Meldepflichten

Die Formalien bleiben verbindlich und teils digitalisiert.

  • Der Eintrag ins analoge Impfbuch ist Pflicht. Auf Wunsch erfolgt die Dokumentation im eImpfausweis über die elektronische Patientenakte (ePA).
  • Fehlt ein Impfpass, stellt die Apotheke eine offizielle Impfbescheinigung aus.
  • Anonymisierte Impfdaten werden über das elektronische Meldesystem des Deutschen Apothekerverbandes weitergeleitet.
  • Diese Meldungen fließen automatisch in das Meldeportal und erreichen das RKI.

Technik: Securpharm und Datenfluss

Moderne Technik soll Fehler reduzieren und Abrechnung vereinfachen.

  • Securpharm-Scan an der Kasse sorgt für lückenlose Chargen- und Bestandsführung.
  • Die Integration in „Mein Apothekenportal“ erleichtert das Versenden der Meldedaten ans RKI.

Patientenablauf und Rechte bei der Impfung in der Apotheke

Der Ablauf orientiert sich an ärztlichen Standards, bleibt aber apothekengeführt.

  • Aufklärung: Risiken, Nutzen und Nebenwirkungen müssen vor der Impfung erklärt werden.
  • Anamnese: Vorerkrankungen und Allergien werden erfasst.
  • Einwilligung: Schriftlich oder digital ist die Zustimmung der geimpften Person erforderlich.
  • Dokumentation: Jeder Impfvorgang wird im Impfpass und in der Patientenakte vermerkt.

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