Aquipta verliert Geld: Hersteller vergisst Verlustausgleich

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Apotheker Steffen Reinholz aus Berlin-Tegel kämpft seit Anfang Juli um eine Erstattung von 55,70 Euro. Der Betrag entstand durch die Preissenkung des Migränemedikaments Aquipta (Wirkstoff Atogepant). Doch auf dem offiziellen PSG-Formular fehlte ausgerechnet dieses Präparat.

Warum das PSG-Formular zum Problem wurde

Zum 1. Juli senkte Hersteller Abbvie mehrere Listenpreise. Bei Aquipta fiel der Preis von 227,11 Euro auf 171,41 Euro. Das hätte den Differenzbetrag von 55,70 Euro zur Folge gehabt.

Andere Medikamente auf dem Formular, etwa Präparate für Augen- und Immuntherapien, waren korrekt gelistet. Aquipta jedoch fehlte. Für Reinholz bedeutete das: kein standardisierter Weg, um den Lagerwertverlust auszugleichen.

Hersteller und Großhandel geben sich die Verantwortung

Reinholz wandte sich an Abbvie. Man riet ihm, die Angelegenheit formlos beim Großhandel einzureichen. Dieser lehnte ab.

Begründung: Ohne ausgefülltes PSG-Formular könne der Lagerwertverlustausgleich (LVA) nicht bearbeitet werden. So prallten zwei Stellen mit widersprüchlichen Verfahren aufeinander.

Kommunikation stockt

Der Apotheker versucht seit Wochen, den Vorgang zu klären. Telefonate und E-Mails führten bisher nicht zum Erfolg.

Auswirkungen für die Schloss-Apotheke in Tegel

Die Frist zur Abgabe der Formulare lief bereits ab. Für die betroffene Packung fehlt somit der üblichen Erstattungsweg.

Reinholz bleibt auf dem Differenzbetrag sitzen, solange keine Nachbesserung erfolgt. Für kleine Apotheken können solche Beträge womöglich marginal erscheinen. Für den Betrieb sind sie jedoch relevant.

Wie der Fall weiterverfolgt werden kann

Experten und Apothekenverbände nennen mehrere Schritte, die betroffene Betriebe prüfen sollten:

  • Kontakt zum Hersteller-Kundenservice wiederholen und Fallnummern dokumentieren.
  • Den Großhändler schriftlich um eine Ausnahmebearbeitung bitten.
  • Detaillierte Belege und Datumsstempel sammeln.
  • Fachverbände einschalten, etwa die regionale Apothekerkammer.
  • Prüfen, ob ein nachträgliches Ausfüllen oder eine Korrektur des PSG-Formulars möglich ist.

Reaktion auf Medienanfrage

Auf Nachfrage von APOTHEKE ADHOC erklärte eine Sprecherin, man schaue sich den konkreten Fall gern an. Der Apotheker solle sich erneut an den Kundenservice wenden.

Damit steht die Angelegenheit weiterhin offen und erfordert weitere Schritte seitens Reinholz und der beteiligten Stellen.

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