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- Was der Antrag des AVWL konkret verändern sollte
- Argumente der Befürworter für eine Neudefinition
- Juristische Vorbehalte und die Warnung vor Risiken
- Praktische Einwände aus den Landesverbänden
- Strategische Überlegungen zur Abgrenzung vom Versandhandel
- Beschlusslage und interne Prozesse nach der Abstimmung
- Weitere politische Signale und Querbezüge
Berlin — Auf dem Deutschen Apothekertag wurde heftig über die Rolle der Apotheke in der Gesundheitsversorgung gestritten. Im Zentrum stand ein Antrag, der den Versorgungsauftrag im Apothekengesetz ausweiten wollte. Nach intensiver Debatte fand der Vorstoß jedoch keine Mehrheit.
Was der Antrag des AVWL konkret verändern sollte
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hatte vorgeschlagen, das erweiterte Leistungsspektrum in § 1 Absatz 1 des Apothekengesetzes zu verankern. Ziel war, den Versorgungsauftrag ausdrücklich über die reine Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten hinaus zu formulieren.

Mit dieser gesetzlichen Klarstellung wollten die Initiatoren Apotheken deutlicher vom Angebot europäischer Versandhändler abgrenzen. Der Antrag sollte Apotheken mehr Handlungsspielraum für Dienstleistungen geben.
Argumente der Befürworter für eine Neudefinition
Vertreter des AVWL betonten, die Branche müsse jetzt Momentum nutzen. Sie sehen politische Offenheit für neue Aufgaben der Apotheke.
- Thomas Rochell verwies darauf, dass die Apothekerschaft die Gelegenheit ergreifen müsse.
- Der Versandhandel sei seit zwei Jahrzehnten etabliert. Daher brauche es eine klare Abgrenzung.
- Befürworter wollten mit der Gesetzesänderung die Rolle der Apotheke in der Primärversorgung stärken.
- Intern solle die Thematik weiter diskutiert werden; mehrere Delegierte signalisieren Gesprächsbereitschaft.
Juristische Vorbehalte und die Warnung vor Risiken
Gegner des Antrags warnten davor, den Paragraphen zu öffnen. Ein juristischer Experte erklärte, eine Änderung könne unvorhersehbare Folgen haben.
„Büchse der Pandora“ nannten Kritiker das Risiko, das Gesetz zu weit zu fassen. Ihr Kernargument: Das Apothekengesetz garantiere bisher die Arzneimittelversorgung als zentrale Aufgabe.
- Michael Jung, Jurist bei der ABDA, befürchtete, das Ziel werde mit dem vorgelegten Wortlaut nicht erreicht.
- Er warnte davor, dass Gesetzesänderungen im parlamentarischen Prozess anders ausgehen könnten als erwartet.
- Andere Stimmen betonten, das Kerngeschäft bleibe die Medikamentenversorgung.
Praktische Einwände aus den Landesverbänden
Mehrere Kammervertreter bezweifelten, dass eine gesetzliche Neudefinition kurzfristig zu mehr Angeboten vor Ort führt.
- Göran Donner machte deutlich, dass die Apotheken heute vor allem Arzneimittelfachleute seien.
- Einige Delegierte wiesen darauf hin, dass nur ein geringer Anteil der Apotheken bisher zusätzliche Leistungen wie Impfungen anbiete.
- Dr. Reinhard Giese sah in der bestehenden Formulierung eine wichtige Sicherheitsgarantie für die Versorgung.
Strategische Überlegungen zur Abgrenzung vom Versandhandel
Die Abgrenzung gegenüber Versandapotheken blieb ein zentraler Gesprächspunkt. Kritiker und Befürworter waren sich in der Zielrichtung einig, nicht aber in der Methode.

Diskussionsteilnehmer stellten heraus, dass Versandhändler oft als Logistiker agieren, während Vor-Ort-Apotheken fachlich beraten und versorgen. Dennoch gelang kein Konsens über die gesetzliche Formulierung, die diese Unterschiede dauerhaft festschreiben soll.
Welche Instrumente werden vorgeschlagen?
- Gesetzliche Konkretisierung des Versorgungsauftrags in § 1 ApoG.
- Regelungen, die Leistungen vor Ort priorisieren.
- Politische Lobbyarbeit, um die Position der Apotheken in der Versorgung zu stärken.
Beschlusslage und interne Prozesse nach der Abstimmung
Der Antrag des AVWL wurde nach der Debatte abgelehnt. Einige Delegierte forderten dennoch, das Thema intern weiter zu beraten.
Jan Harbecke signalisierte Unterstützung für weiterführende Abstimmungen innerhalb des Verbands. Ein Antrag auf sofortiges Ende der Diskussion wurde von einem Delegierten gestellt, fand aber keine Mehrheit.
Stefan Fink hatte das Ende der Aussprache angeregt; seine Initiative wurde abgelehnt.
Weitere politische Signale und Querbezüge
Der DAT hatte kurz zuvor einem Ad-hoc-Antrag zugestimmt, der sich gegen Bestrebungen richtete, Ärzten ein erweitertes Dispensierrecht zuzugestehen. Diese Entscheidung zeigt, wie sensibel die Frage nach Abgrenzung und beruflicher Zuständigkeit ist.
Vertreter betonten, dass jede rechtliche Neuerung auch die Beziehungen zu anderen Gesundheitsberufen beeinflussen kann. Deshalb sei Vorsicht geboten.











