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Apotheken erhalten für die Herstellung parenteraler Arzneimittel bald höhere Arbeitspreise. Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband hat die Schiedsstelle neue Sätze festgelegt. Die Änderungen betreffen mehrere Präparategruppen und treten gestaffelt in Kraft.
Warum die Schiedsstelle eingreifen musste
Die Tarifpartner konnten sich nicht auf gemeinsame Arbeitspreise einigen. Daraufhin setzte die Schiedsstelle verbindliche Konditionen fest. Das betrifft sowohl Zuschläge als auch Abschläge in der Hilfstaxe und weitere Preisbestandteile.
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Änderungen bei den Herstellungszuschlägen im Überblick
Die neuen Sätze gelten teilweise ab dem 1. Oktober und werden an weiteren Stichtagen angepasst. Wichtige Zahlen wurden verbindlich festgeschrieben.

- Zytostatika, monoklonale Antikörper und Folinate: Erhöhung von 100 auf 104,17 Euro ab 1. Oktober. Ab 2027 gilt zusätzlich die dann festgelegte Steigerungsrate.
- Antibiotika- und Virustatika-Infusionslösungen: Anhebung von 39 auf 40,63 Euro ab 1. Oktober. Zum 1. Januar 2027 steigt der Zuschlag auf 51 Euro.
- Parenterale Schmerzmittel-Lösungen: Erhöhung von 50 auf 52,09 Euro ab 1. Oktober. Ab 2027 wird die jährliche Steigerungsrate angewendet.
- Parenterale Ernährungslösungen: Anstieg von 64 auf 66,67 Euro ab 1. Oktober. Zum 1. Januar 2027 erhöht sich der Zuschlag auf 83 Euro.
- Sonstige parenterale Lösungen: Erhöhung von 54 auf 56,25 Euro ab 1. Oktober. Der Satz steigt zum 1. Januar 2027 auf 70 Euro.
- Cardioxane- und Reblozyl-Lösungen: Anhebung von 81 auf 84,38 Euro ab 1. Oktober. Ab 2027 gilt die jeweilige Steigerungsrate.
Rechtsrisiko: Rückwirkung möglich
Die neuen Zuschläge können rückwirkend entfallen. Das gilt, falls das Bundessozialgericht die Erhöhungen aus dem Schiedsspruch 2022 als rechtswidrig bewertet.
Verhandlungszeitplan und Datenfragen
Für den 1. April 2028 ist eine Neuverhandlung angesetzt. Anschließend sind jährliche Gespräche vorgesehen.

Die Parteien hielten die vorhandenen Daten für unzureichend. Sie wollen gesetzliche Änderungen anstoßen, um künftig belastbare Grundlagen für Entscheidungen zu schaffen.
Neue Abschläge für einzelne Wirkstoffe
Für mehrere Wirkstoffe wurden zusätzliche Abschläge in der Hilfstaxe festgelegt. Diese gelten in verschiedenen Anlagen und Teilen der Hilfstaxe.
- Betroffen sind unter anderem Eribulin und nab‑Paclitaxel.
- Auch Natriumfolinat, Bevacizumab, Rituximab und Trastuzumab erhielten neue Abschlagsregelungen.
Übergangsregelung für austauschbare Biologika
Für nach § 40b AM-RL austauschbare Biologika wurden vom 1. Oktober bis 31. Dezember neue, feste mg-Preise vereinbart.
Zum 1. Januar 2027 entfällt der betreffende Anhang der Hilfstaxe. Dann tritt eine neue Preisbildungslogik für diese Biologika in Kraft.











