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- Warum der G-BA die pDL-Erweiterung skeptisch sieht
- Aufgaben von BAK und GKV-Spitzenverband: Lücke oder Lösung?
- Früherkennung und Qualität: G-BA fordert bewährte Prüfkompetenz
- Impfleistungen: Klärung bei erweiterten Schutzimpfungen gefordert
- Rx-Abgabe ohne Rezept: Klare Linie bei Selbstzahlerleistungen
- Folgen für Versorgung und Gesetzesrecht
- Was jetzt ansteht
Die geplante Apothekenreform hat beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ernste Bedenken ausgelöst. Im Mittelpunkt steht die vorgesehene Ausweitung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Kritiker warnen vor rechtlichen Lücken, möglichen Qualitätskonflikten mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer Abkehr von evidenzbasierten Standards.
Warum der G-BA die pDL-Erweiterung skeptisch sieht
Der G-BA hinterfragt, ob die vorgeschlagene Regelung ausreichende inhaltliche Vorgaben enthält. Zentral ist die Sorge, dass Entscheidungen über Anspruchsvoraussetzungen und Inhalte der pDL zu weitgehend in die Hände der Apothekerorganisation fallen könnten.
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- Unklarer Gestaltungsraum: Der Entwurf lasse offenbar großen Freiraum für Verhandlungen zwischen Apothekervertretung und GKV-Spitzenverband.
- Fehlende verbindliche Standards: Vorgaben sollen lediglich in Form von Empfehlungen erfolgen, so die Kritik.
- Risiko für Qualitätsprinzipien: Mögliche Konflikte mit dem GKV-Prinzip der Wirtschaftlichkeit und den Vorgaben des SGB V.
Aufgaben von BAK und GKV-Spitzenverband: Lücke oder Lösung?
Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesapothekerkammer (BAK) Standardarbeitsanweisungen erstellt. Der G-BA bemängelt, dass diese Anweisungen nicht zwingend sind und damit ihre Wirkung begrenzt bleibt.
Was der G-BA konkret anmahnt
- Empfehlungen bleiben unverbindlich und sind nicht automatisch in Verträgen umzusetzen.
- Es fehlt eine Regel, die vorschreibt, evidenzbasierte Kriterien zu berücksichtigen.
- Keine klare Zuständigkeit, ob die Maßnahmen überhaupt angezeigt sind.
Früherkennung und Qualität: G-BA fordert bewährte Prüfkompetenz
Der G-BA verweist auf seine bisherigen Richtlinien zur Früherkennung und zur Qualitätssicherung. Dort sind Prüfkriterien und evidenzbasierte Standards bereits verankert.
- Beispiele sind Richtlinien zur Gesundheitsuntersuchung und Krebsfrüherkennung.
- Qualitätsmaßstab: Maßnahmen müssen sich an evidenzbasierten Vorgaben messen lassen.
- Der G-BA fordert, bestehende Prüfprozesse einzubeziehen, um Umsetzungsfriktionen zu vermeiden.
Impfleistungen: Klärung bei erweiterten Schutzimpfungen gefordert
Bei der Frage der Impfangebote in Apotheken sieht der G-BA Nachbesserungsbedarf. Der aktuelle Entwurf verweist auf Stiko-Empfehlungen, doch das reiche dem G-BA nicht.
- Die Durchführungsansprüche müssten in die Richtlinie des G-BA aufgenommen werden.
- Nur so lasse sich die rechtliche Grundlage für Impfleistungen eindeutig regeln.
Rx-Abgabe ohne Rezept: Klare Linie bei Selbstzahlerleistungen
Positiv bewertet der G-BA, dass die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Rezept als Selbstzahlerleistung vorgesehen ist. Das schafft Klarheit über die Kostenfrage.
Folgen für Versorgung und Gesetzesrecht
Die Debatte berührt nicht nur fachliche, sondern auch rechtliche Kernfragen des SGB V. Entscheidend ist, ob die Reform die bestehenden Grundprinzipien bewahrt.
- Rechtssicherheit: Es muss klar sein, wer welche Vorgaben setzt.
- Qualitätssicherung: Evidenzbasierte Standards dürfen nicht verwässert werden.
- Vertragsklarheit: Empfehlungen sollten verbindlich in Verträge einfließen.
Was jetzt ansteht
Der G-BA fordert, die Entwurfsregelungen präziser zu fassen und mögliche Konflikte mit seiner gesetzlichen Regelungskompetenz offen zu adressieren. Ohne Festlegungen drohen uneinheitliche Umsetzung und Qualitätsrisiken.
In den nächsten Schritten werden Stellungnahmen geprüft und gegebenenfalls nachgebessert. Dabei geht es um die Balance zwischen innovativen Apothekenleistungen und dem Schutz bewährter Versorgungsstandards.












