Zusammenfassung zeigen Zusammenfassung verbergen
Die Finanzkommission hat in Berlin ihren ersten Bericht präsentiert und schlägt weitreichende Änderungen bei der Abrechnung pharmazeutischer Leistungen vor. Im Mittelpunkt stehen die angesammelten Mittel aus dem Topf für pharmazeutische Dienstleistungen und die geplante Umverteilung zugunsten der GKV-Finanzen.
Was die Kommission empfiehlt: Apothekenfixum und pDL-Rückführung
Im Bericht wird empfohlen, das Apothekenfixum schrittweise anzuheben. Zudem rät die Kommission, nicht verbrauchte Mittel aus dem pDL-Topf zurückzuführen.
Geld gewinnen: im Mai rauchfrei bleiben und Gesundheit sichern
Harry-Potter-Video lockt Nachwuchs für Ausbildung an
- Apothekenfixum: Erhöhung über mehrere Jahre geplant.
- pDL-Topf: Überschüsse sollen an den Gesundheitsfonds fließen.
So funktioniert das Abrechnungsmodell derzeit
Seit Sommer 2022 können Apotheken bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen abrechnen. Die Finanzierung läuft über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF).
- Auf jede verschreibungspflichtige Packung wird ein Festzuschlag von 20 Cent erhoben.
- Dieses Geld wird auf ein separates Konto beim NNF gebucht.
- Jährlich fließen damit rund 150 Millionen Euro in diesen Topf.
Warum sich hohe Rücklagen gebildet haben
Die Auszahlung der Mittel für pDL erfolgt aber deutlich seltener als erwartet. Pro Jahr werden nur etwa 30 Millionen Euro tatsächlich abgerufen.
- Geringe Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen.
- Resultat: ein Überschuss von rund 550 Millionen Euro.
- Die Kommission sieht darin eine Form der Überfinanzierung.
Vorschlag: Auszahlung an den Gesundheitsfonds 2027
Die Kommission schlägt vor, die nicht genutzten Mittel kurzfristig für das Jahr 2027 an den Gesundheitsfonds auszuzahlen.
Gründe gegen eine Rückführung an einzelne Kassen
- Hoher administrativer Aufwand zur Ermittlung der Anteile der Krankenkassen.
- Einnahmen stammen nicht nur aus Beiträgen der GKV-Versicherten.
- Auch PKV-Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler haben Anteile in die Finanzierung eingebracht.
Verteilungseffekte und rechtliche Bewertung
Die Kommission betont, dass durch die vorgeschlagene Maßnahme keine negativen Verteilungswirkungen zu erwarten seien. Es handele sich um Gelder, die von Kostenträgern vorab entrichtet, aber mangels Nachfrage nicht abgerufen wurden.
Wichtig: Eine Rückführung des pDL-Topfes werde nicht als Leistungskürzung interpretiert. Vielmehr diene sie der sachgerechten Verwendung solidarisch finanzierten Geldes.
Auswirkungen auf Apotheken und Versichertengruppen
Die vorgeschlagene Maßnahme könnte technische und operative Folgen für Apotheken haben. Gleichzeitig betrifft sie die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung.
- Apotheken: mögliche Anpassung der Abrechnungsabläufe und Planung.
- GKV: kurzfristige Entlastung durch zusätzliche Mittel im Gesundheitsfonds.
- PKV, Beihilfe, Selbstzahler: ihre Finanzierungsanteile sind bereits berücksichtigt.












