Videosprechstunden in Apotheken: Verbände sind völlig im Dunkeln

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Apotheken stehen vor einer neuen Aufgabe: Ab dem 1. Juli soll die assistierte Telemedizin (aTM) in vielen Filialen anlaufen. Kunden könnten per Videosprechstunde rasch ärztlichen Rat erhalten. Die Leistung ist mit 30 Euro vergütet und lässt sich mit pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) kombinieren. Doch hinter den Kulissen herrscht Uneinigkeit. Viele Verbände und Kassenärztliche Vereinigungen sind offenbar nicht vorbereitet.

Starttermin und praktische Erwartungen an aTM in Apotheken

Das Digitalgesetz (DigiG) hat den rechtlichen Rahmen geschaffen. Praktisch müssen Apotheken nun Technik und Abläufe einführen.

  • Leistung: Videoschaltung zu Ärztinnen und Ärzten.
  • Vergütung: 30 Euro je Telekonsultation.
  • Kombinierbarkeit: möglich mit pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL).
  • Ziel: mehr schnelle Versorgung und niedrigschwellige Beratung.

Vor allem kleine Apotheken stehen vor der Frage, welche technischen Lösungen sinnvoll sind. Viele Betreiber hoffen auf einfache, praktikable Systeme.

Reaktionen der Kassenärztlichen Vereinigungen: Zurückhaltung

Mehrere KVen sehen die Initiative primär in ärztlicher Verantwortung. Eine flächendeckende Vorbereitung durch die KVen findet kaum statt.

  • Rheinland-Pfalz und Westfalen-Lippe: Thema vor allem in Praxen verortet.
  • Niedersachsen: keine direkten Berührungspunkte mit der neuen Regelung.
  • Baden-Württemberg: Fokus liegt auf bestehenden Angeboten wie Docdirekt.
  • Hessen: derzeit keine Rahmen- oder Kooperationsverträge geplant.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bleibt kritisch. Im Gesetzgebungsverfahren sprach sie sich gegen die aTM aus. Man will beobachten, wie Informationen zwischen Apotheken und Krankenkassen fließen.

Landesapothekerverbände: Viele fragen, wenige Antworten

Auch die Landesapothekerverbände (LAV) zeigen sich uneinheitlich. Einige verweisen auf Dachverbände. Andere erwarten einfache Techniklösungen in den Apotheken.

  • Bayern, Brandenburg, Saarland: Rückverweis an LAVs statt konkrete Kooperationen.
  • Rheinland-Pfalz: bislang keine Vereinbarungen mit Plattformanbietern.
  • Baden-Württemberg: Vorbereitung eines Dialogs mit ärztlichen Organisationen.

Einige Verbände verweisen ihre Mitglieder auf Technikleitfäden. Konkrete Rahmenverträge fehlen meist.

Technische und rechtliche Unsicherheiten bremsen den Rollout

Viele Verbände geben an, dass die genauen technischen Rahmenbedingungen noch unklar sind. Diese Lücke erschwert verbindliche Planungen.

  • Fehlende Standards für die Anbindung von Ärzten.
  • Keine flächendeckenden Plattformkooperationen mit Apotheken.
  • Unklare Verantwortlichkeiten bei Haftung und Datenschutz.

Apotheken sollen laut Verbänden einfache Lösungen bereitstellen. Doch ohne abgestimmte Verträge bleibt vieles offen.

Kommunikation zwischen DAV, LAV und KVen wirkt lückenhaft

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt, bundesweite Fragen zentral zu klären. Gleichzeitig betont er, dass derzeit keine belastbaren Aussagen zu Kooperationen möglich sind.

Mehrere LAVs verwiesen Anfragen an den DAV. Der DAV wiederum bestätigt nur, dass Gespräche möglich sind, aber keine Details vorliegen. Die Verantwortung wird häufig weitergereicht.

Was jetzt zu tun wäre

  • Klare technische Standards definieren.
  • Rahmenverträge zwischen Apotheken, Ärzten und Plattformen abschließen.
  • Transparente Informationen für Patientinnen und Patienten bereitstellen.
  • Koordination zwischen DAV, LAV und KVen verbessern.

Praktische Folgen für Apothekenkunden und Gesundheitsversorgung

Für Kundinnen und Kunden kann aTM schnellere Hilfe bringen. Apotheken könnten als niedrigschwellige Zugangspunkte fungieren.

Allerdings bleibt unklar, wie viele Apotheken das Angebot ab Juli tatsächlich bereitstellen. Die Umsetzung hängt von technischen, organisatorischen und vertraglichen Fragen ab.

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