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Thomas Preis, Präsident der ABDA, hat sich mit einem Schreiben direkt an Gesundheitsministerin Nina Warken gewandt. Er fordert eine schnelle gesetzliche Klarstellung, die den freiwilligen Verzicht auf Zuzahlungen durch ausländische Versandapotheken unterbindet. Preis legt der Ministerin sogar eine Formulierungshilfe vor, um die Umsetzung zu erleichtern.
Warum der Zuzahlungsverzicht ausländischer Versender Alarm auslöst
Ausländische Versandapotheken werben zunehmend mit kostenlosen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente. Solche Angebote erscheinen auf den ersten Blick kundenfreundlich. Für die lokale Apothekenlandschaft und das System der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie jedoch problematisch.
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Ökonomischer Druck: Wenn Anbieter die gesetzlichen Zuzahlungen freiwillig übernehmen, entsteht ein klarer Preisvorteil gegenüber Vor-Ort-Apotheken. Das schwächt die wirtschaftliche Position stationärer Apotheken.
Steuerungsfunktion der Zuzahlung: Die gesetzliche Zuzahlung gilt nicht nur als Finanzbaustein. Sie soll auch Konsumverhalten lenken und bewusstes Arzneimittelhandeln fördern. Ein flächendeckender Verzicht untergräbt diese Absicht.
Risiko vermehrter Arzneimitteleinnahme: Wenn Versicherte wissen, dass sie nichts zuzahlen müssen, steigt die Wahrscheinlichkeit, häufiger Rezepte einzulösen. Das gilt besonders, wenn Verordnungen per Telemedizin zunehmen.
Wie die Werbung für Zuzahlungsfreiheit wirkt
Plakative Aussagen wie „E-Rezepte ohne Zuzahlung“ locken Kundinnen und Kunden. Die Formulierungen reduzieren Transparenz über tatsächliche Kosten und Subventionen. Preis sieht darin eine gezielte Strategie, Marktanteile zu gewinnen.
- Verstärkte Kundenabwanderung zu Versendern im Ausland.
- Wettbewerb verzerrt gegenüber gesetzestreuen Apotheken.
- Langfristige Gefährdung lokaler Versorgungsstrukturen.
Warum bestehende Sanktionen nicht greifen
Nach Ansicht der ABDA sind die aktuellen Vollzugsinstrumente unzureichend. Der Mechanismus über die Paritätische Stelle greift nicht effektiv. Haftungs- und Rechtsfragen blockieren Sanktionen in der Praxis.
Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht Änderungen vor. Doch die geplanten vertraglichen Haftungsausschlüsse zwischen Beteiligten werden erst verzögert wirksam. Zudem schaffen sie nach Ansicht von Preis keine klare Rechtslage.
Auch ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen stößt an Grenzen. Die Durchsetzung über Gerichte ist langwierig und unsicher. Das führt zu einem Zeitraum, in dem die Wettbewerbsverzerrung weiterläuft.
Konkreter Gesetzesvorschlag: Anpassung im SGB V
Preis schlägt eine direkte Ergänzung in § 43c Absatz 2 SGB V vor, der die Einziehung der Zuzahlung regelt. Ziel ist ein ausdrückliches Verbot des Zuzahlungsverzichts bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Eine mögliche Formulierung könnte lauten:
- Die Einziehung der gesetzlichen Zuzahlung ist zwingend. Auf die Zuzahlung darf nicht verzichtet werden.
- Die Werbung für einen Wegfall der Zuzahlung ist untersagt. Anbieter dürfen nicht mit dem Erlass der Zuzahlung werben.
Mit einer solchen Norm würde ein klarer rechtlicher Anknüpfungspunkt geschaffen. Behörden könnten dann Verstöße leichter sanktionieren. Gleichzeitig entstünde eine einheitliche Grundlage für Sanktionen gegen ausländische Versender.
Erwartete Folgen der Gesetzesänderung
- Stärkung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken.
- Erhalt der Lenkungswirkung der gesetzlichen Zuzahlung.
- Verbesserte Handhabbarkeit für Aufsichtsbehörden und Kassen.
Praktische Hürden bei der Umsetzung
Auch mit einer klaren Vorschrift bleiben Fragen offen. Wie werden ausländische Anbieter überwacht? Wer verhängt Sanktionen? Und wie schnell kann EU-Recht mit nationalen Regeln in Einklang gebracht werden?
Die ABDA weist darauf hin, dass technische und rechtliche Instrumente erforderlich sind. Dazu gehören Meldepflichten, Bußgelder und grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden.
Das politische Zeitfenster und die nächste Schritte
Thomas Preis fordert Gesundheitsministerin Warken auf, zeitnah tätig zu werden. Er bittet um die Einleitung eines gesetzgeberischen Verfahrens, das die beschriebenen Vollzugsdefizite schließt.
Die Diskussion betrifft mehrere Akteure: Ministerium, Bundestag, Krankenkassen und Apothekenverbände. Ein schneller politischer Prozess könnte die Verbreitung von Zuzahlungsverzicht stoppen.












