Zuckergetränkesteuer: Menge entscheidet über Kosten für Verbraucher

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Die Bundesregierung hat einen neuen Schritt im Kampf gegen zu viel Zucker im Alltag angekündigt. Ab 2027 soll eine Steuer auf zuckergesüßte und mit Süßstoffen versetzte Getränke kommen. Die Maßnahme zielt sowohl auf bessere Ernährung als auch auf Mehreinnahmen für den Staatshaushalt.

Welche Getränke künftig besteuert werden

Das Gesetz sieht eine breite Erfassung vor. Getränke mit zugesetztem Zucker oder Süßstoffen stehen im Fokus. Das betrifft nicht nur klassische Limonaden, sondern auch Mischgetränke und einige Spezialprodukte.

Explizit eingeschlossene Produktgruppen

  • Erfrischungsgetränke mit Zucker oder Süßstoffen
  • Fruchtnektare und bestimmte Fruchtmischungen
  • Kaffee- oder Milchgetränke mit Zusatzsüße
  • Smoothies mit zugesetztem Zucker oder Süßstoffen
  • Alkoholfreie Biermixgetränke mit Süße
  • Vegane Milchalternativen wie Hafer-, Mandel- oder Reisdrinks
Verschiedene zuckerhaltige Getränke wie Limonaden, Smoothies und Fruchtgetränke
Die Steuer erfasst ein breites Spektrum an Getränken mit Zucker oder Süßstoffen.

Ausnahmen, die nicht besteuert werden

Nicht alle Säfte und Milchprodukte fallen unter die Abgabe. Reine Milch und 100-prozentige Fruchtsäfte bleiben ausgenommen. Auch Getränke, die bereits anderen Alkoholsteuern unterliegen, sind nicht betroffen.

Warum die Steuer eingeführt wird

Der Beschluss aus dem Kabinett vom 6. Juli 2026 nennt zwei Ziele. Erstens soll der Zuckerkonsum reduziert werden. Zweitens sollen zusätzliche Einnahmen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts fließen. Die Finanzkommission Gesundheit hatte eine Lenkungswirkung empfohlen.

Person wählt gesunde Getränk-Alternativen wie Wasser und ungesüßte Getränke
Die Steuer soll zu besserer Ernährung und zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen.

Umgehungsversuche verhindern: Sirupe und Konzentrate

Die Regierung will Schlupflöcher schließen. Deshalb sollen auch Konzentrate, Sirups und Granulate erfasst werden, wenn sie zur Herstellung gesüßter Getränke dienen.

  • Instantpulver für Limonaden
  • Sirups für Getränkeautomaten und Haushalte
  • Granulate und Konzentrat‑Produkte

So ist der Steuertarif geplant

Die Abgabe wird nach dem Zuckergehalt gestaffelt. Wichtig: Der niedrigste Satz greift bereits ab 4,5 g Zucker oder Süßstoff pro 100 ml.

  • 4,5 g bis unter 7 g / 100 ml: 0,26 Euro pro Liter
  • 7 g bis unter 10 g / 100 ml: 0,32 Euro pro Liter
  • ab 10 g / 100 ml: 0,38 Euro pro Liter

Für Getränke, die ausschließlich Süßstoffe statt Zucker enthalten, ist bisher ein Satz von 0,26 Euro pro Liter vorgesehen. Für Sirupe, Konzentrate und Granulate nennt das Eckpunktepapier noch keine konkreten Beträge.

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