Zuzahlungserlass stoppen: DAT-Antrag fordert klares Verbot

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Apotheken verlangen mehr Schutz und Bezahlung, wenn sie künftig vermehrt die gesetzlichen Zuzahlungen für Krankenkassen einziehen sollen. Vertreter aus mehreren Landesverbänden und Kammern haben auf dem Weg zum Deutschen Apothekertag konkrete Forderungen formuliert. Im Zentrum stehen technische Lösungen, Gesetzesänderungen im SGB V und ein schärferes Vorgehen gegen ausländische Versandhändler, die Zuzahlungen als Marketinginstrument aussetzen.

Wer fordert was: Hintergrund und Initiatoren

Mehrere Apothekerverbände und Kammern aus Baden‑Württemberg, Schleswig‑Holstein und Hamburg haben einen gemeinsamen Antrag vorbereitet.

  • Die Initiative richtet sich an den Gesetzgeber und die Sozialversicherungsträger.
  • Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für das Einziehen gesetzlicher Zuzahlungen zu verbessern.
  • Weitere ähnliche Anträge wurden eingereicht und teils zu einem Text zusammengeführt.

Die Kernforderung: Apotheken sollen für ihren Mehraufwand bei Zuzahlungen entschädigt werden.

Technik: E‑Rezept und Telematikinfrastruktur als Schlüssel

Automatisierte Prüfung in Echtzeit

Die Antragsteller fordern eine maschinelle Prüfung des Zuzahlungsstatus beim Abruf des E‑Rezepts.

Digitales E-Rezept auf Bildschirm mit technischer Schnittstelle
Automatisierte Prüfung von Zuzahlungsstatus soll Retaxationen reduzieren.

Eine solche Lösung in der Telematikinfrastruktur würde Befreiungen sofort erkennbar machen.

Das reduziert Rückfragen, minimiert Retaxationsrisiken und beschleunigt die Abrechnung.

Vorteile für Apotheken und Patienten

  • Schnellere Abgabe auch bei hochpreisigen Arzneimitteln.
  • Weniger Papierkram durch digitale Quittungen und vereinfachte Befreiungsnachweise.
  • Geringeres Ausfallrisiko bei Rechnungskunden.

Finanzielle Absicherung: Vorschläge für Änderungen im SGB V

Die Verbände schlagen mehrere konkrete Anpassungen im SGB V vor, um Apotheken abzusichern.

  • Wegfall der strikten Formvorgabe für schriftliche Zahlungsaufforderungen.
  • Erstattung bereits verrechneter, aber nicht eingetriebener Zuzahlungen durch die Krankenkasse.
  • Festschreibung im Gesetz, dass entstandene Mehrkosten beim Einzug der Zuzahlungen erstattet werden müssen.

Begründung: Rezepte müssen oft schnell abgerechnet werden. Unklare Zuzahlungsstatus dürfen die Abrechnung nicht blockieren.

Die Antragsteller verweisen auf eine Regelung im SGB IV als Vorbild. Dort werden Kostenübertragungen per Gesetz entschädigt. Eine analoge Norm fehle für Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Maßnahmen gegen Zuzahlungserlasse durch Versandapotheken

Ein zentrales Anliegen ist das Verbot des bewussten Verzichts auf Zuzahlungen durch Versandapotheken.

Die Verbände schlagen vor, § 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V um eine eindeutige Verbotsregel zu ergänzen.

Vorgeschlagener Wortlaut: Apotheken dürfen Versicherten keine Zuwendungen oder den Erlass von Zuzahlungen gewähren.

Nach Ansicht der Antragsteller schaffen verzichtende Versandhändler Wettbewerbsverzerrungen gegen stationäre Apotheken.

Durchsetzung und Sanktionen

Die bisher geplante Beteiligung einer paritätischen Stelle erscheint den Initiatoren ungeeignet.

Sie fordern staatliche Überwachungsbehörden, die Bußgelder verhängen und Versorgungsrechte entziehen können.

Nur so lasse sich dem Marktmissbrauch durch finanzstarke ausländische Anbieter wirksam begegnen.

Alltag in der Apotheke: Belastungen und Ursachen

Apotheken spüren bereits heute steigenden Verwaltungsaufwand durch Zuzahlungen.

Apothekerin an Kassentheke bei Zahlungsabwicklung mit Patient
Der Verwaltungsaufwand bei Zuzahlungen belastet den Apothekenalltag zunehmend.

  • Aufwändige Klärungen zum Zuzahlungsstatus bei Ärzten und Kassen.
  • Bearbeitung offener Forderungen bei Rechnungskunden.
  • Wachsende Kosten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
  • Höhere Risiken durch Zahlungsausfälle.

Insbesondere Fälle mit hochpreisigen Verordnungen seien betroffen, da sie zeitnah abgerechnet werden müssen.

Die Lösung sehen die Antragsteller in einer Kombination aus Technik und rechtlicher Absicherung.

Konkrete gesetzliche Änderungswünsche im Detail

Die Verbände benennen mehrere Anpassungen, die gesetzlich verankert werden sollten:

  1. Erlaubnis elektronischer Rechnungen und digitaler Kommunikation statt strikter Schriftform.
  2. Pflicht der Krankenkassen zur Erstattung bereits verrechneter, aber nicht gezahlter Beiträge.
  3. Explizite gesetzliche Regelung zur Übernahme von Mehrkosten durch die Kostenträger.
  4. Erweiterung von § 129 SGB V um ein Verbot des Zuzahlungserlasses.

Diese Maßnahmen sollen den Apotheken Planungssicherheit geben und Wettbewerbsnachteile beseitigen.

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